Ihr Recht

Sie sollten zunächst nicht alles glauben, was Ihnen die gegnerische Versicherung erzählt. Denn die gegnerische Haftpflichtversicherung (und natürlich auch der Unfallverursacher) ist rechtlich gesehen Ihr Gegner, welcher Ihnen Geld als Ausgleich für den verursachten Schaden schuldet. Nach einem Unfall stehen in der Regel folgende Ansprüche zu:

  1. Freie Wahl des Sachverständigen
  2. Freie Wahl des Anwalts
  3. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen
  4. Die Reparaturkosten
  5. Die Abschleppkosten
  6. Die Anwaltskosten
  7. Eine Unfallpauschale
  8. Eine Wertminderung für Ihr Fahrzeug
  9. Mietwagenkosten / Nutzungsausfall (23€ bis 175€ pro Tag)
  10. Anmelde- und Abmeldekosten
  11. Schmerzensgeld / Verdienstausfall
  12. Etliche weitere Kosten (z.B. Babysitterkosten, Haushaltsführungskosten)

ACHTUNG: Nicht empfehlenswert ist ein Kostenvoranschlag der Werkstatt, denn hierdurch können Ihnen erhebliche finanzielle Nachteile entstehen. Bei einem Kostenvoranschlag werden ausschließlich die Kosten für die Reparatur ermittelt weitere Positionen wie etwa die Wertminderung werden aber nicht berücksichtigt. 

 

ABSOLUTE TABU'S: Sie sollten auf keinen Fall 

  • den Sachverständigen der Werkstatt beauftragen,
  • den Sachverständigen der Versicherung beauftragen,
  • die Schadenabwicklung mit der gegnerischen Versicherung selbst in die Hand nehmen.

Die Gründe hierfür sind, dass die Werkstatt und die Versicherung finanzielle Interessen haben und daher keine Neutralität durch diese gewährleistet ist. Deswegen gibt der Gesetzgeber Ihnen auch das Recht auf einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl.