Oft gestellte Fragen

Warum benötige ich einen KFZ-Sachverständigen bzw. Gutachter?

Der Ärger nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist meist groß. Das Auto ist beschädigt und das Thema Schadensregulierung ist für den Otto-Normalverbraucher ein äußerst komplexes und unüberschaubares Thema. Die meisten Unfallgeschädigten vertreten sogar die Auffassung, dass Schadenregulierung ausschließlich die Reparatur des Autos bedeutet. Dem ist nicht so!

 

Der gesetzliche Grundsatz lautet, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, sind Sie so zu stellen wie ohne Unfall. Das bedeutet alle Kosten die Ihnen dabei entstanden sind bzw. bei der Regulierung entstehen werden, sind von der gegnerischen Versicherung zu erstatten. Hierzu gehören auch die Sachverständigenkosten.

 

Der Sachverständige / Gutachter hat die Aufgabe den Schaden an Ihrem Fahrzeug in einem Unfallgutachten zu beziffern. Das Gutachten dient der Beweissicherung des Schadens am eigenen Fahrzeug gegenüber Dritten. 

 

Des Weiteren ist es wichtig zu wissen, dass der Gesetzgeber dem Geschädigten das freie Recht gegeben hat, einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen auszusuchen und zu beauftragen. 

 

Weitere Aufgaben eines Sachverständigen sind: Gerichtsgutachten, Unfallrekonstruktion, Mängelgutachten am Fahrzeug, Fahrzeugbewertung, Reparaturbestätigung, Leasingbewertung, Kostenvoranschlag, Young- und Oldtimergutachten. 


Die Polizei am Unfallort meinte ich soll mich zunächst mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung setzen. Wie sehen Sie das?

Zurzeit bekommen wir viele Beschwerden von Unfallgeschädigten, dass die hinzugerufene Polizei am Unfallort dem geschädigten empfiehlt, sich zunächst mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung in Verbindung zu setzen und nicht partout selbst einen Sachverständigen zu beauftragen. Weiterhin begründen die Polizisten es damit, dass die Versicherung sonst die Kosten des Sachverständigen nicht übernehmen wird. 

 

Unsere Experten Meinung: Das stimmt nicht! Denn der Gesetzgeber gibt dem Geschädigten das Recht nach einem unverschuldeten Unfall zur Feststellung der Schadenshöhe ein Sachverständigenbüro seiner Wahl mit einem Unfallgutachten zu beauftragen (vgl. BGH NJW 1989, 3009; BGH NJW 2003, 2085; BGH DS 2006, 193; BGHZ 155, 1 = BGH NJW 2003, 2086). Dies ergibt sich auch aus dem Urteil des BGH vom 23.01.2007 (VI ZR 67/06). Laut §249 II BGB müssen zudem die Gutachterkosten vom Schädiger (bzw. Haftpflichtversicherung) getragen werden.

 

Also setzen Sie sich auf keinen Fall mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung. Sollte sich die Versicherung bei Ihnen melden, verweisen Sie diese an Ihren Sachverständigen bzw. Anwalt für Verkehrsrecht. Denn eine getroffene Vereinbarung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung kann erheblich zu Nachteilen für Sie führen. 

 

Sollte Sie sich unsicher sein, wie Sie sich verhalten sollen, setzen Sie sich sofort mit uns unter der Rufnummer 0800 1100 400 in Verbindung.


Wie hilft mir die "Deutsche Gesellschaft für Unfallhilfe"?

Wir unterstützen Sie nach einem Schadenfall bei der gesamten Abwicklung.

 

Wir kümmern uns um den kompletten Aufwand. Das bedeutet:

       ►Erstellung des Unfallgutachtens

       ►Ausfüllen von Fragebögen

       ►Korrespondenz mit der Versicherung

       ►Beauftragung eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht (wenn gewünscht)

 

Wir sichern für Sie Ihre Schadenersatzansprüche: Wir setzen uns für Sie ein, damit Sie Ihren gesamten Schaden und alle Ihnen zustehenden Positionen vollständig erstattet bekommen.


Was kann mir nach einem Unfall zustehen?

  1. Freie Wahl des Sachverständigen
  2. Freie Wahl des Anwalts
  3. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen
  4. Die Reparaturkosten
  5. Die Abschleppkosten
  6. Die Anwaltskosten
  7. Eine Unfallpauschale
  8. Eine Wertminderung für Ihr Fahrzeug
  9. Mietwagenkosten / Nutzungsausfall (23€ bis 175€ pro Tag)
  10. Anmelde- und Abmeldekosten
  11. Schmerzensgeld / Verdienstausfall
  12. Etliche weitere Kosten (z.B. Babysitterkosten, Haushaltsführungskosten)

Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich die "Deutsche Gesellschaft für Unfallhilfe" beauftrage?

Der gesetzliche Grundsatz lautet, wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sind Sie so zu stellen wie ohne Unfall. Das bedeutet der Schaden bzw. alle Maßnahmen / Kosten, die zur Regulierung dienen, sind von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu erstatten. 

 

Somit werden unsere Kosten ebenfalls von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Hierzu genügt einzig und allein ein Anruf bei der Deutschen Gesellschaft für Unfallhilfe und wir beginnen mit der Arbeit.


Die gegnerische Versicherung möchte den eigenen Sachverständigen zur Schadenfeststellung schicken. Was soll ich tun?

Wenn es darum geht, die Kosten so weit wie möglich niedrig zu halten, gehen die Versicherungen in der Regel sehr professionell, teilweise auch sehr aggressiv, vor. Meistens erhält der Geschädigte schon nach einigen wenigen Stunden einen Anruf in dem ein netter Telefonist von der gegnerischen Versicherung versucht den hauseigenen Sachverständigen zu vermitteln. 

 

Hierzu ist es wichtig zu wissen, dass der Gesetzgeber Ihnen das freie Recht gegeben hat, einen freien und unabhängigen KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl auszusuchen und zu beauftragen.

 

VORSICHT: Die Versicherung behauptet gerne das Gegenteil und verweist oft zum eigenen KFZ-Gutachter oder große Sachverständigenorganisationen wie die Dekra oder CarExpert. Hiervon ist dringend abzuraten, da diese für die meisten Versicherungen arbeiten und somit parteiisch sind. Dies führt letztendlich dazu, dass die Ihnen zustehenden Positionen nicht zugestanden werden und Sie nicht den voll Ihnen rechtmäßig zustehenden finanziellen Betrag erhalten.

 

Sollte es trotzdem dazu kommen, dass die Versicherung das Gutachten erstellt und Sie mit diesem Gutachten der Versicherung nicht zufrieden sein sollten bzw. es von Ihrer Einschätzung abweicht, haben Sie die Möglichkeit das Gutachten zwecks Überprüfung an uns zu senden. Wir überprüfen Ihr Gutachten für Sie kostenfrei und teilen Ihnen unsere Einschätzung mit. Senden Sie uns Ihr Gutachten einfach per E-Mail an info@die-unfallhilfe.de oder kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.


Reicht ein Kostenvoranschlag durch meine Werkstatt aus?

Ein Unfallgutachten dient unter anderem als Beweissicherung gegenüber der Versicherung und Gericht. Ein Kostenvoranschlag hingegen erfüllt diese Funktion nicht. Zudem werden im Gutachten Positionen wie die Wertminderung und Restwert für das beschädigte Fahrzeug sowie der Nutzungsausfall festgehalten. Daher ist man auf der sicheren Seite, wenn ein Gutachten durch einen Sachverständigen erstellt wird. 


Wie verhalte ich mich nach einem Unfall an der Unfallstelle?

  • Ruhe bewahren
  • Die Unfallstelle absichern (Warnblinkanlage einschalten und Warndreieck aufstellen u.a.)
  • Verletzen Personen helfen
  • Die Polizei / Feuerwehr anrufen
  • Keine Schuldanerkenntnis abgeben!
  • Nicht einschüchtern lassen durch Unfallgegner, Polizei, Zeugen
  • Zeugen ansprechen, ob diese etwas gesehen haben
  • Fotos von der Unfallstelle und von den Fahrzeugen machen
  • Gesamten Daten des Unfallgegners verlangen und mit dem Unfallzettel abgleichen
  • Unfallzettel der Polizei gut aufbewahren
  • Im Nachhinein nicht durch die gegnerische Versicherung einschüchtern lassen

Unseren kleinen und handlichen Unfall-Ratgeber mit allen Punkten und weiteren wichtigen Informationen können Sie gerne hier runterladen und ausdrucken oder Sie schreiben uns einfach per E-Mail an info@die-unfallhilfe.de oder kontaktieren uns über unser Kontaktformular und wir senden Ihnen ein Exemplar postalisch zu.

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Welche wichtige Notfall-Rufnummern gibt es?

 

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* Anruf gebührenpflichtig